okay...aaaaaalso

  • Kumpels und ich ( insgesamt 6 Leute ) ham uns am Samstag Brownies gebacken. Ham ca 7-8jesus für 6 Leute reingehauen. 3 Davon hams zum ersten mal gemacht ( jaja ich weiss war viel zu viel dope ). Naja auf jedenfall hats dann eine überhaupt nichmehr gepackt und irgendwelche Filme geschoben, und mit ihrer Depristimmung auch noch eine andere angesteckt. Als dann die erste geschlafen hat, so nach ner halben stunde ca., hat die zweite so rumgekackt. Aufm Trip hat sie dann ihre Eltern angerufen, alles "gebeichtet" und wurde von diesen abgehohlt. Wir restlichen 5 ham uns dann chillig auf die couch gehauen und geschlafen. ( haben um 1 uhr nachts die cookies gegessen, Wirkung trat so um 2 halb 3 ein. )
    Plötzlich werd ich von nem Kumpel aufgeweckt, der wie n verrückter durchs Haus schreit, seine Ma am tele hat, die uns erzählt , dass Polizei und Krankenwagen etc. aufm weg hier her sind.


    ICh hab alles Dope, Grinder, Drehtabak, Papes etc. genommen was ich finden konnte und im garten versteckt. Nach 5 minuten sind dann auch alle angerückt, wir mussten ekg etc. machen, da angeblich 2 Bewusstlose in meinem Haus sind. Ich habe ihnen das Gegenteil versichert, wir sind dann auch alle unten angetanzt und ham versichert dass es uns gut geht und wir nur schlafen wollen.
    Naja wie Beamten halt sind kam noch drölf stunden Bürokratie dazu, dann gefühlte 2 stunden rechtshaberisches gelaber, typisches Polizei/krankenwagen Blabla..


    naja auf jedenfall meinte der eine dann blabla hausdurchsuchung. Ich hab ihm gesagt dass er sich seine Hausdurchsuchung sonst wo hinschieben kann und er wenn überhaupt ( nur durch Richterlichen Beschluss ) mein Zimmer anschauen darf, evtl. noch das Klo da diese Räume mir frei zugängliche Räume sind.
    Er meinte dann irgendwas von nem Paragraphen, wofür er keinen Richterlichen Beschluss braucht da das zu lange dauern würde ( Zwischenfrage: gibt es diesen Paragraphen? )


    naja auf jedenfall schauen sie halt bissl rum und finden im endeffekt n bissl weed, seiner Aussage nach waren es ca 0.1g in Tabak vermischt. Ich habe ihm natürlich sofort klar gemacht dass das Dope nicht mir, sondern uns allen gehört. Wir alle 6 sind also Besitzer, Eigentümer gibt es bei etwas illegalem ja nicht.
    Natürlich meinte er dann was von blabla sagt uns woher ihrs habt und es gibt "Straf"minderung etc. pp.
    ich hab nur fragen gestellt und keine Antworten geliefert, quasi drum herum geredet. SOlange bis sie dann auch abgehauen sind.


    Der zuständige Beamte meinte ich werde heute per Telefon/Post kontaktiert.






    Und jetzt meine fragen:


    a) Was wird auf uns zukommen?
    b) Droht mir als Gastgeber eine größere Strafe?
    c) Ist die Aktion der Polizei rechtmäßig abgelaufen? durften sie mein Zimmer durchsuchen, durften sie überhaupt ins Haus rein? gleiches gilt für Krankenwagen.
    d) Was für Kosten für Krankenwagen werden auf uns ca zukommen?


    ach und noch zu den Krankenwägen: Der erste kam an, ich renn raus, erkläre uns gehts gut etc. 2 Minuten später kam direkt der zweite Krankenwagen, woraufhin ich die ersten fragte, wieviel von ihrer Entourage denn noch kommen. Er meinte dazu nur ganz trocken, "so ca 4-5 noch". Ich hab sofort an die Kosten gedacht und ihnen mitgeteilt, sie sollen doch bitte so freundlich sein und die restlichen "abbestellen" , da sie uns ja gesehen haben und wir nicht ins Krankenhaus gefahren werden müssen.
    Seine ANtwort darauf war einfach "NEIN".
    da das ganze ja weitere Kosten verursacht, hier meine Frage:


    e) kann ich auf Minderung der Kosten klagen, da ich ihn extra drauf hingewiesen habe? ( gibt Zeugen )




    vllt noch paar wichtige Sachen:


    - sind alle 19-20
    - alle 6 nicht vorgestraft
    - erstes "Delikt" für alle, keine Vorstrafen, nie negativ aufgefallen etc.
    - Bundesland Bayern



    Greeetz :popcorn:



    /EDIT:


    ach hab was vergessen, WARUM die ganzen bei mir angerückt sind.
    Die Eltern der Freundin haben sie dann zum ARzt gefahren da es ihr einfach nicht gut ging ( Haluzinationen halt ). Da wir 5 davor mit ihren Eltern geredet haben, konnten diese dem Arzt versichern dass es uns gut geht und wir zu 100% keinen Krankenwagen etc. brauchen. Dieser hat allerdings darauf bestanden und seine Dudes losgeschickt. Ich weiss dass er es machen muss da er sonst wegen unterlassener Hilfeleistung dran wär, aber selbst dann, wenn er von ihren Eltern die bestätigung bekommt? Wälzt sich dann die "Verantwortung" nicht auf die Eltern ab?

  • anzeige wird fallengelassen, keine kosten für den einsatz o.ä und deine wohnung betreten durften sie, dass zimmer durchsuchen soweit ich weiß nicht. aber da es laut deren meinung ja "um leben und tod" ging, mag das anders aussehen.
    du solltest dich am besten nochmal schriftlich äußern, dass es nicht dein dope war, denn keiner hat gesehen, dass es in deiner hosentasche o.ä war - allerdings solltest du jetzt bei verkehrskontrollen aufpassen, die werden dein kennzeichen haben und dich sofort rausziehen


    edit:

    Zitat

    Ich habe ihm natürlich sofort klar gemacht dass das Dope nicht mir, sondern uns allen gehört.


    noes, dass könnte doch "böse" enden, zumal in bayern ja 0.1g schon zuviel sind ;) du solltest echt nochmal dich dazu äußern und sagen, dass dir nichts gehört. du standest unter schock o.ä

  • Die Beamten wussten btw alle schon dass wir Drogen genommen haben, da dies die Eltern dem Arzt sagten.
    Der Polizeibeamte hat uns durchsucht, nix gefunden. Aber er hat OCB Longpapes ( die Paperolle ) American Spirit Drehtabak gefunden, was seinen Verdacht erhärtet hat, noch mehr zu finden.


    Zimmerdurchsuchung also legal oder nicht?

  • Er meinte dann irgendwas von nem Paragraphen, wofür er keinen Richterlichen Beschluss braucht da das zu lange dauern würde ( Zwischenfrage: gibt es diesen Paragraphen? )

    Bei "Gefahr im Verzug" brauchts keinen richterlichen Beschluss. Nun weiß ich aber nicht, ob das auch unter Gefahr in Verzug fällt, wenn es aus deiner Bude übelst gras´lt und die Polizei den Verdacht hat, dass Beweise vernichtet werden bzw. das Klo runtergespült werden :D

    "Ja... weisst du... das ist vielleicht... deine Meinung, man..."

  • Zitat

    edit:


    noes, dass könnte doch "böse" enden, zumal in bayern ja 0.1g schon zuviel sind ;) du solltest echt nochmal dich dazu äußern und sagen, dass dir nichts gehört. du standest unter schock o.ä


    [/quote]


    aber is das nich klar wenns in meinem schreibtisch war?

  • anzeige wird fallengelassen, keine kosten für den einsatz o.ä und deine wohnung betreten durften sie, dass zimmer durchsuchen soweit ich weiß nicht. aber da es laut deren meinung ja "um leben und tod" ging, mag das anders aussehen.
    du solltest dich am besten nochmal schriftlich äußern, dass es nicht dein dope war, denn keiner hat gesehen, dass es in deiner hosentasche o.ä war - allerdings solltest du jetzt bei verkehrskontrollen aufpassen, die werden dein kennzeichen haben und dich sofort rausziehen



    aber is das nich klar wenns in meinem schreibtisch war?[/quote]


    bleibt abzuwarten, aber versuchen würde ich es in jedem fall.


    ich hatte im winter bei glatteis n' auffahrunfall und war eigentlich komplett schuld und hab bei der erstaussage dies auch bestätigt. die cops meinten dann 3 punkte und 135€, weil ich gesagt hab ich wusste, dass es glatt war etc. hab mich dann informiert und nochmal an die stadt (bremen) geschrieben, dass ich vorher am autoradio rumgefummelt hab' und die aussage unter schock gegeben hab. waren dann 20€ bußgeld, mehr nicht :p


    edit: letztes jahr auf dem splash das selbe, die security hat mich und einen kollegen "festgenommen" und darauf gewartet, dass die cops kommen. anklage war: gefährliche brandstiftung, da wir eine flasche in ein brennendes zelt gekickt haben. dem typen von der polizei haben wir gesagt, wir sind es nicht gewesen und da wir zu 2. waren und nie irgendwie kontakt mit den cops hatten, wurde das auch fallengelassen.


    einfach immer bei solchen "delikten" alles abstreiten, solange du nicht unter eid stehst, oder es mord war :P

  • die viel wichtigeren fragen sind doch....



    wieso esst ihr cookies, wenn ihr dann eh schlafen wollt?
    wieso lasst ihr das weibsbild zuhause anrufen, wenn ihr wisst, dass die am durchdrehen is?


    und die allerwichtigste.......0.1g sind in bayern zuviel? :lal:


    ach und dass der cop nur wegen den ocb blättchen und drehtabak dein zimmer durchsucht hat dürfte ziemlicher schwachsinn sein. der wird sich auf "gefahr im vollzug" berufen (was in dem fall irgendwo nachvollziehbar is...2/6 drehen total am rad, da würd ich mich auch fragen was ihr zu euch genommen habt und wieso ihr jmd, ders zum ersten mal macht, soviel essen/rauchen lasst.)


    wenn ihr schon erfahrung damit habt aber danach anscheinend selbst nich mehr mit der situation klarkommt, dass jemand das nich "verträgt", dann seid ihr irgendwo selbst schuld. irgendwo sollte man bei sowas immer im hinterkopf haben, dass jemand nen film schiebt.


    also kinners....wenn ihr zum ersten mal kiffen wollt dann überlegt euch doch n paar sachen vorher :apefu:

  • Bei "Gefahr im Verzug" brauchts keinen richterlichen Beschluss. Nun weiß ich aber nicht, ob das auch unter Gefahr in Verzug fällt, wenn es aus deiner Bude übelst gras´lt und die Polizei den Verdacht hat, dass Beweise vernichtet werden bzw. das Klo runtergespült werden :D


    ja tut es nach § 102 ff. StPO...ABER bei Gefahr im Verzug besteht Einzelprüfungspflicht da es nicht der Norm entspricht,das heisst für dich->vom Anwalt prüfen lassen,Gutachten schreiben lassen
    und soweit ich das beurteilen kann (vertrau mir bloss nicht-die bücher dazu sind mega öde und inner vorlesung*hust ) oder mich zu erinnern weiss reichen spekulationen oder alltagserfahrung als kriminalbeamter NICHT um Gefahr im Verzug zu begründen,es könnte aber schwierigkeiten dadurch geben das die eltern die polizei angerufen haben
    aber meiner meinung nach sind die eltern als begründung unzureichend da sie nicht anwesend waren und die ihr wissen auch nur aus erzählungen haben und nach deiner erzählung nach auch falsche informationen an die polizei gegeben hat!


    ->anwalt unbedingt falls es nicht sowieso fallen gelassen wird

  • Zitat

    und die allerwichtigste.......0.1g sind in bayern zuviel?


    Bayern


    Jedes aufgedeckte Drogendelikt wird von der bayerischen Polizei verfolgt, was bedeutet, dass die Polizei die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen anstellt und den Fall der Staatsanwaltschaft vorlegt.
    Die Staatsanwaltschaft kann bei einem gelegentlichen Umgang mit Betäubungsmitteln in geringer Menge nach § 31 a BtMG von Strafverfolgung absehen, wenn das Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch bestimmt war und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Die Bayerische Justiz macht von dieser Möglichkeit in Übereinstimmung mit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 mit der gebotenen Zurückhaltung Gebrauch. Als "geringe Menge" behandeln die bayerischen Staatsanwaltschaften nur Cannabis-Mengen bis zu drei Konsumeinheiten von jeweils 2 Gramm, also insgesamt maximal 6 Gramm.
    Auch unterhalb dieser Grenze wird jede Tat mit Fremdgefährdung konsequent verfolgt, z. B. bei Begehung der Tat in der Öffentlichkeit, auf Jugendveranstaltungen, in Schulen, in Krankenhäusern etc. oder das Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss. Denn insoweit ist stets ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen. Ein Absehen von der Strafverfolgung kommt außerdem nur bei einem Gelegenheitskonsumenten in Betracht. Von einem Gelegenheitskonsumenten wird in der Regel ausgegangen, wenn der Beschuldigte innerhalb des letzten Jahres vor der fraglichen Tat nicht mit Betäubungsmitteldelikten in Erscheinung getreten ist.


    Quelle: Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung



    Bremen


    Als gering wird eine Menge von sechs bis acht Gramm, im Einzelfall bis zu 15 Gramm Cannabis angesehen (Kokain bis zwei Gramm, Heroin bis ein Gramm). Die Einstellung des Verfahrens im Wiederholungsfall ist "nicht ausgeschlossen".


    Quelle: Polizei-Präsidium Bremen

  • die viel wichtigeren fragen sind doch....



    wieso esst ihr cookies, wenn ihr dann eh schlafen wollt?
    wieso lasst ihr das weibsbild zuhause anrufen, wenn ihr wisst, dass die am durchdrehen is?



    zu frage 1: raff was
    zu frage 2: is ja so gut kontrollierbar wenn sie "aufs klo" geht


    und der rest is einfach nur blabla, könntest beamter sein!

  • kannst ja mal bei nem anwalt anfragen. wenn du eine rechtsschutzversicherung besitzt, und solche leistungen im vertrag enthalten sind, kannst das kostenlos in anspruch nehmen.
    so würd ich zumindest vorgehn...

  • Erstmal abwarten was passiert, dann ggf. irgendwelche Anwälte zur Hilfe nehmen. Wenn er ne Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung hat, muss er trotzdem zwischen 100-200 € selber tragen - weil die in den meisten Fällen gleich nen Fall machen und der kostet dann halt. Da er 19 ist, bezweifle ich aber eher das er eine hat.