in was für einem land leben wir

  • Sry aber bei dem Thema sollte es eig keine zwei Meinungen geben... :facepalm:

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  • Was hat das mit härteren Strafen zu tun?

    Japp, alle die finden dass 10 Jahre deutscher Kuschelknast keine gerechte Strafe für ein versautes (Familien-) Leben und Psyche eines kleinen Kindes sind wollen auch die Todesstrafe für Falschparker!


    Es geht darum, Einzelfälle abzugrenzen und diese nicht als Regel und somitals Grundlage für das Rechtssystem zu nutzen.
    Die Texte sind bewusst allgemein gehalten, um den größtmöglichen Schutz für den Bürger zu ermöglcihen, der individuelle Fall entscheidet ein Richter. Dabei kann es eben vorkommen, dass sich eine mildere Strafe durchsetzt. Das ist manchmal bitter und geht auch manchmal schief, aber es ist nicht die Regel.
    Der allgemeine Schutz verlangt auch (leider) den "Kuschelknast", den ich auch nicht unterstütze, aber ich möchte auch nicht, dass unsere Gesetze gelockert werden, nur damit Einzelfälle, also die absolute Minderheit, eine härtere Strafe bekommt. Damit muss man leben (mir ist bewusst, dass das ziemlich hart klingt, aber ich beziehe mich auf nicht auf die einzelne Tragödie und will sie auch nicht herunterspielen).

  • ja und leute die 4 jahre in sicherheitsgewahrung waren bekommen dann noch 70k Euro entschödigung..


    aka.


    mit 20 nen 6 jähriges mödel vergewaltigen, zur polizei selbstanklage, 10 jahre kriegen, mit 30 70k verdienen. !




    besser als hartz IV, schlechter als nen job. INC!




    wasn das bitte? ganz ehrlich..


  • wo hast du denn den mist her? und klemmt deine enter taste eventuell?

  • Nachdem der EU Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hat, das eine "Nachverurteilung" zur Sicherheitsverwahrung nach absitzen der Haftstrafe nicht zulässig ist, haben Ex-Inhaftierte erfolgreich geklagt und für diese nachträgliche Zeit eine Entschädigung bekommen.


    Generell ist das natürlich nicht so und je nachdem wie das Bundesverfassungsgericht zu dem Thema entscheidet ist das auch hinfällig.


    So weit zumindest mein Kenntnisstand.

    uıɐƃɐ ʎɐqǝ ɯoɹɟ pɹɐoqʎǝʞ ɐ ʎnq ɹǝʌǝu I

  • Naja doch ist schon generell so, dass alle die, die zu verlängerten Sicherungsverwahrungen verurteilt wurden und die auch antreten mussten ein Anrecht auf, nicht unerhebliche Entschädigung, haben. Kam letztens nen Bericht im TV, wo einer glaub 10 Jahre "unrechtmäßig" in Sicherungsverwahrung gesessen hat und dem stehen jetzt 80 000 Euro zu.

    sound troeber netzwerk trieber und chipsatz treiber © Gluurak

  • Richtig wenn es juristisch unrechtmäßig ist und eben nicht so wie dargestellt generell.


    Und ob eine _nachträgliche_ verurteilung zur Sicherheitsverwahrung juristisch unrechtmäßig ist entscheidet in Deutschland eben das Bundesverfassungsgericht da:


    Verfassungsgericht > EU Gerichtshof für Menschenrechte


    Wird jemand bei der Verurteilung zu 15 Jahren + anschliessende Sicherheitsverwahrung verurteilt ist das eine ganz andere Situation, wie wenn jemand zu 15 Jahren verurteilt wird, diese absitzt und kurz davor bzw. bei der Entlassung wird entschieden das er jetzt noch zusätzlich in Sicherheitsverwahrung muss.

    uıɐƃɐ ʎɐqǝ ɯoɹɟ pɹɐoqʎǝʞ ɐ ʎnq ɹǝʌǝu I

  • Gründet doch einen Verein mit Til Schweiger, da könnt ihr dann gemeinsam Bild lesen und gegen Kinderschänder - und überhaupt gegen das ganze Deutsche Rechtssystem inkl. Art.1 GG - ragen ;(

    "Ja... weisst du... das ist vielleicht... deine Meinung, man..."

  • Ich versteh Leute nicht die sich über sowas aufregen, dreckige heuchler.
    Jeden Tag werden auf der Welt unzählige Kinder ermordet und mehrfach vergewaltigt.
    Darüber kommt nichts in den Nachrichten, darüber regt sich auch keiner auf.
    Sobalds dann aber mal in der Nachbarschaft passiert ist es ein Skandal, lächerlich...

  • Wer sagt das es da nich genauso schlimm is?! Niemand richtig! Es geht nur darum die Schweine die so ne scheiße machen nie wieder laufen zu lassen. Egal wer, wann und wo!

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