Inzest - Rechtsfrage

  • http://www.heute.de/ZDFheute/i…11/0,3672,8424523,00.html
    Ja klar, eklig etc.
    Aber darum geht es mir in diesem Fall nicht.
    Vater hat oft Sex mit seiner Tochter. Der Vater landet für knapp 3 Jahre im Gefängnis, da Inzest in Deutschland verboten ist.
    Das Gericht geht von einvernehmlichen Sex aus.


    Warum wird der Vater, aber nicht die Tochter bestraft? So ganz klar wird mir das nicht aus dem Artikel.
    Ja der Vater hat die Tochter öfters bedroht etc., aber eine mildere Strafe müsste sie doch auch eigentlich bekommen oder nicht?

  • Sie hat bei der Polizei ne Aussage gemacht also wird das Mädchen sicherlich auch die Klägerin sein?


    Zitat

    Dem Gericht gehe es aber nicht darum, der Tochter etwas anzulasten. So sei diese gerade als junges Mädchen Opfer sexueller Übergriffe des Vaters geworden. Der Richter verwies allerdings auch darauf, dass die Tochter von den jahrzehntelangen Übergriffen erst erzählt habe, nachdem ihre Eltern ihr klar gemacht hätten, dass sie nicht alleinige Erbin des Hauses der Familie sei.

  • ganz andere frage: wer ist da der kläger?


    inzest ist afaik ein offizialdelikt, der staat ist der kläger.

    The first microsoft-product that does not suck will be a vacuum-cleaner.

    Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us as kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music. [Kristian Wilson, Nintendo Inc., 1989]


  • ja, aber gerade bei offizialdelikten ist es ja "wo kein kläger da kein richter". also wenn der sex einvernehmlich war sollts ja keinen kläger geben, darum gehts mir. (vl nicht ganz rübergekommen: geht mir allgemein darum, wenn so etwas einvernehmlich ist, wie kommt dann der staat überhaupt dazu, zu klagen wie in diesem fall?)

  • ja, aber gerade bei offizialdelikten ist es ja "wo kein kläger da kein richter". also wenn der sex einvernehmlich war sollts ja keinen kläger geben, darum gehts mir. (vl nicht ganz rübergekommen: geht mir allgemein darum, wenn so etwas einvernehmlich ist, wie kommt dann der staat überhaupt dazu, zu klagen wie in diesem fall?)


    HÄ? Das wurde doch erst später festgestellt, die Tochter wollte dem Vater hart ans bein pissen weil die ihr nix vererben wollten und hat ihn wegen Missbrauchs angezeigt, ansonsten hat sies doch all die Jahre Genossen!

  • ne, bei einem offizialdelikt brauchst du keinen privatkläger, die staatsanwaltschaft ermittelt (wenn sie es mitkriegen etc) von sich aus und erhebt anklage. wenn eine einzelperson auch interesse an einer klage haben ist er nebenkläger. hauptkläger ist aber bei einem offizialdelikt immer der staatsanwalt. (zumindest hab ich das so verstanden als mir das mal erklärt wurde)

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