Kleine rechtliche Frage.

  • ALSO!


    Man nehme an ich hab einen Bildschirm zur Reperatur in Auftrag gegeben!
    Und aus irgendeinem Grund sind 2 fremde Bildschirme bei mir gelandet.
    Ich hab vor 1 1/2 monaten da angerufen und gesagt das ich da 2 falsche Schirme habe.
    Mir wurde dann gesagt die werden asap abgeholt.
    Bis jetzt is noch keiner gekommen um den abzuholen.


    Wie siehts da jetzt aus?
    Was passiert wenn ich die behalte? Ich mein wtf zuerst Falschlieferung wo ich sogar noch anrufe und nun holt ihn keiner.
    MUSS ich mich nochmal melden bis die ihn holen oder ned?


    GREETZ!


    /EDIT


    Und bekommt der dem die Schirme gehören die ersetzt? :O

    But hey, once, I came after just a few seconds
    it was awesome
    she was all like "Wat" and I was all like "Yeah"


    Einmal editiert, zuletzt von Igai ()

  • da es sich hier eigentlich um eine Vernünftige Anfrage handelt und ich nicht weiss, was sowas in SPAM verloren hat, noch wer das hier hin verschoben hat, kommt das zurück ins Allgemeine.. und wehe.. jemand a) spammed hier drin oder b) verschiebt es zurück in SPAM, dann nehme ich sämtlichen Usern die Mod-Rechte oder banne dem Spammer sein Account auf Lebenszeit.. so nich Leute!


    Ihr braucht echt nich zu übertreiben!

  • ok, kleine Überreaktion von mir...da wir kein wirkliches OFFTOPIC Forum haben, wurde diese nun erstellt. Dort landen bitte alle Threads die mit den restlichen OFFTOPIC Foren nix gemein haben und nichts mit WoW zu tun haben... so long!

  • theoretisch: wenn du nachweisen kannst, dass du angerufen hast und genau darauf hingewiesen hast, die firma jedoch nicht darauf reagiert, kann dir eigentlich nichts passieren. die frage ist nur, wie weist man so einen telefonanruf nach.. :|


    ich wuerd sie halt erstmal behalten, schauen was passiert -- SOLLTE sich die firma noch melden, die bildschirme natuerlich jederzeit "rueckgabe-bereit" halten..


    aber nochmal anrufen? hm, es ist definitiv nicht deine aufgabe, einer firma die einen fehler gemacht hat, hinterher zu rennen. du hast ja bereits auf den fehler hingewiesen.


    wenn du auf der sicheren seite sein willst, hilft es vermutlich eh nur ein schreiben aufzusetzen, und das per einschreiben (natuerlich 'ne kopie behalten) abzuschicken. wenn sie dann immernoch nicht reagieren, kann dir wirklich nicht sonderlich viel passieren.


    edit: oder halt um wirklich 100% sicher zu sein, die frage einfach mal hier stellen: juraforum.de ;)

  • Also, ich denke mal, dass es nicht deine Aufgabe ist jetzt drölf mal bei denen anzurufen ... es ist ja nicht dein Fehler/ deine Schuld!
    Also solltest du auch keinen Schaden davon haben, bzw biste auf der sicheren Seite!



    Und bekommt der dem die Schirme gehören die ersetzt?


    bin ich mir ziehmlich sicher, dass ser sie ersetzt bekommt ... aber spätestens wenn der sich meldet/beschwert wird man auf dich zurück kommen.


    mit Glück sind die verpeilt und du darfst die Bildschirme behalten :thumbup:

  • genau das ist ja das problem. das ist zu vergleichen mit nem autounfall:


    ein unbeteiligter, der nix damit zu tun hat, aber zeuge ist und verletzte leute sieht oder what ever, aber nicht einschreitet, kann auch wegen unterlassener hilfeleistung angezeigt werden.




    von daher würd ich das nicht auf die leichte schulter nehmen. weil wenn die leute auf dich dann zurück kommen hast du den ganzen stress am start. deswegen würd ich mich, wie auch Phyxia schon gesagt hat, mit einem einschreiben absichern

  • naja ich hab mich ja schon gemeldet.


    aka der zuschauer beim unfall hat die rettung geholt aber die kommt ned ;>

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  • Wenn sie den Fehler selbst nicht merken würd da logisch auch nix kommen...
    Erst wenn der richige Empfänger der zwei Bildschirme sich wundert das sein Paket nicht kommt.
    Dann würd er wohl bei der Poststelle oder wo auch immer anrufen usw...


    Du hast ausversehen zwei Bildschirme bekommen und weißt davon?!
    Dann machst du dich sogar Strafbar.
    Da du das Eigentum eines anderen bewusst behälst.

  • Dear Igai,
    ich würde an deiner Stelle wie Shea schon sagte ein Einschreiben zusenden auf die art kannst du dir ziemlich sicher sein das du etwas nachweisbares hast falls die entsprechende Firma später auf krumme gedanken kommen sollte. Nach ich glaube es waren 6 wochen "abholfrist" keine ahnung wie man das im Deutschen nennt hast du das recht die Gegenstände zuverkaufen/behalten was auch immer - allerdings würd ich mich da an deiner stelle n ochmal genau erkundigen wielang diese Frist ist. In diesem Zeitraum würd ich an deiner Stelle die Pakete mehr oder weniger nicht anrühren, heißt eingepackt lassen! ;)


    Hab auf eine ähnliche art 2 Nano's zugesandt bekommen. Es ist keine seltenheit und größere Firmen Interessierts nicht -> mehr aufwand das ding abzuholen auf mängel überprüfen und ggf. neu zuverschicken als einfach ein neues produkt an den eigentlichen empfänger zusenden! :)


    Hoffe ich konnte ein wenig Helfen! :)

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