probezeit.. geblitzt... etc

  • Holla!
    Kumpel von mir wurde jetzt das 3. Mal in der Probezeit geblitzt. Nie war er dabei über 20km/h zu schnell. Das Internet sagt mir, dass alles unter 21km/h zu schnell "nur" Verwarnungen sind und man so gesehen beliebig oft 20 zu schnell fahren darf.
    Ist das auch in der Probezeit so?

  • wenn du denn wagen als 2. oder 3. wagen anmeldest fängst halt bei 85 oder 125% an und da du trozdem der fahrzeughalter bist lässte die prozente einfach umschreiben wenn du paar jahre gefahren bist

  • was sind anonymverfügungen??


    und bitte wer meldet seine karre in der probezeit auf sich selbst an?


    bei uns is halt so, dass derjenige, auf dem das auto angemeldet ist den strafzettel zugeschickt bekommt und der sich darum kümmern muss, wer gefahren ist. aka es wird nicht eine bestimmte person "angezeigt" sondern eig niemand (aka anonymverfügung), nur zahlen muss es irgendwer. somit isses bei uns egal ob man in der probezeit 3244234 mal geblitzt wird...

  • muss ja nich sein dass der wagen auf ihn zugelassen is, wurd auch schon 2x geblitzt und 1x wegen zu nah auffahren..


    die blitzer jeweils 25e bußgeld ( 19 und 18 km/h zu schnell lol ) und zu nah auffahren ( 100 km/h , 33m anstatt 50m abstand ) gab 100e bußgeld + 1 punkt in fb , hat alles mein Vater übernommen aka kein stress...


    übrigens wird nur beweismittelvergleich gemacht wenn sich der fahrzeughalter weigert zu zahlen ...
    wenn einfach gezahlt wird gibts kein stress..

  • wer das 3te mal in der Probezeit geblitzt wird, sollte den Lappen erstmal ganz wieder abgeben.
    Und richtig Problematisch wird es eh wenn man als Fahranfänger "gelasert" wird. ein normales Foto ist nicht ganz so dramatisch.

  • Ok, solved.


    Zitat

    Die grundsätzliche Einteilung der Verstöße in A-Verstöße und B-Verstöße kann der Anlage 12 zu § 34 FeV entnommen werden. Ein Verstoß wird jedoch nur dann tatsächlich als A- oder B-Verstoß gewertet, wenn er zu einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr führt. Dann gibt es auch Punkte.


    Ein Geschwindigkeitsverstoß ist unabhängig von der Höhe der Überschreitung immer ein A-Verstoß.
    Ein Bußgeld von 40 Euro oder mehr ist jedoch erst ab einer Überschreitung von mindestens 21 km/h fällig. Bei einer Überschreitung von weniger als 21 km/h kommt es lediglich zu einem Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro (und keinen Punkten), daher wird ein solcher Verstoß weder als A- noch als B-Verstoß gewertet und führt nicht zu Probezeitmaßnahmen. Ein solcher Verstoß wird auch bei einem späteren weiteren Verstoß nicht wieder herangezogen; er ist mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes erledigt.


    Glück gehabt ;)

  • Hab letztens meinen ersten punkt mit > 21 km/h bekommen (Innerorts) und es war das erste mal dass ich auch Angaben zur Person machen musste, da es sich an dieser Stelle nun um einen Strafbestand handelte. Alles drunter ist wie Mjoed schon sagte eine Anonymverfügung. Egal wer das Auto fährt, die Hauptsache ist, das Geld landet bei der Stadtkasse. Da geht es einzig und allein darum, dass der Fahrzeughalter dafür Sorge trägt, dass für die Ordnungswidrigkeit gelatzt wird. Während der Probezeit wirst du jedoch nicht erst nach dem zweiten Strafbestand zum Aufbauseminar gebeten, sondern direkt sobald du das erste mal mit 21 km/h und somit einem Punktelastigem Strafbestand geblitzt wirst. Das gilt in der Probezeit für alles, was dir einen Punkt verschaffen würde.