Holla!
Kumpel von mir wurde jetzt das 3. Mal in der Probezeit geblitzt. Nie war er dabei über 20km/h zu schnell. Das Internet sagt mir, dass alles unter 21km/h zu schnell "nur" Verwarnungen sind und man so gesehen beliebig oft 20 zu schnell fahren darf.
Ist das auch in der Probezeit so?
probezeit.. geblitzt... etc
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sind das bei blitzer in deutschland keine anonymverfügungen? :o
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ne, es gibt fälle wo der fahrer nicht genau ausgemacht werden kann. dann kannst du entweder einfach bezahlen oder sagen es war xxx. ansonsten wird das abgeglichen
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was sind anonymverfügungen??
und bitte wer meldet seine karre in der probezeit auf sich selbst an?
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leute, die mit den prozenten runter wollen?
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wenn du denn wagen als 2. oder 3. wagen anmeldest fängst halt bei 85 oder 125% an und da du trozdem der fahrzeughalter bist lässte die prozente einfach umschreiben wenn du paar jahre gefahren bist
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war nicht die frage des threads. gtfo
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was sind anonymverfügungen??
und bitte wer meldet seine karre in der probezeit auf sich selbst an?
bei uns is halt so, dass derjenige, auf dem das auto angemeldet ist den strafzettel zugeschickt bekommt und der sich darum kümmern muss, wer gefahren ist. aka es wird nicht eine bestimmte person "angezeigt" sondern eig niemand (aka anonymverfügung), nur zahlen muss es irgendwer. somit isses bei uns egal ob man in der probezeit 3244234 mal geblitzt wird...
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ein blitzer ist ein B verstoß, 2 B verstoße = 1 A verstoß
1 A verstoß = aufbauseminar + Punkt + 2 jahre längere Probezeit
AFAIK
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dann hätts ja schon beim 2. mal konsequenzen gegeben..
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woher haste das mit den < 21 km/h?
Fahre seit Jahren innerorts bis 30km/h und außerorts bis 40 km/h zu schnell. Dachte erst dadrüber ist der Lappen in Gefahr -.-
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bußgeldkatalog, internet, stvo
bei 21km/h gibts 1punkt. in der probezeit ist 1 punkt = aufbauseminar und 2 jahre verlängert
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Hab ich auch so gelernt, also mit 30/40.
Aber hab auch von kollegen das mit 20km/h allgemeine Grenze für Punkte gehört.
kA, was da aktuell ist nun. -
muss ja nich sein dass der wagen auf ihn zugelassen is, wurd auch schon 2x geblitzt und 1x wegen zu nah auffahren..
die blitzer jeweils 25e bußgeld ( 19 und 18 km/h zu schnell lol ) und zu nah auffahren ( 100 km/h , 33m anstatt 50m abstand ) gab 100e bußgeld + 1 punkt in fb , hat alles mein Vater übernommen aka kein stress...
übrigens wird nur beweismittelvergleich gemacht wenn sich der fahrzeughalter weigert zu zahlen ...
wenn einfach gezahlt wird gibts kein stress.. -
in der 30er Zone gelten nicht die 20km/h , sondern 20% (!!)
aka du darfst in der 30er Zone 36 km/h fahren, dann gibts kein stress, alles drüber gibt stress!
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wer das 3te mal in der Probezeit geblitzt wird, sollte den Lappen erstmal ganz wieder abgeben.
Und richtig Problematisch wird es eh wenn man als Fahranfänger "gelasert" wird. ein normales Foto ist nicht ganz so dramatisch. -
Ja die Reden hab ich ihm auch gehalten.. ändert aber nichts. Fakten wären cool. Kann man dem < 21km/h = harmlos, egal wie oft, vertrauen?
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entweder man is zu schnell oder man hat einfach glück gehabt das man nicht zu schnell war.
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Ok, solved.
ZitatDie grundsätzliche Einteilung der Verstöße in A-Verstöße und B-Verstöße kann der Anlage 12 zu § 34 FeV entnommen werden. Ein Verstoß wird jedoch nur dann tatsächlich als A- oder B-Verstoß gewertet, wenn er zu einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr führt. Dann gibt es auch Punkte.
Ein Geschwindigkeitsverstoß ist unabhängig von der Höhe der Überschreitung immer ein A-Verstoß.
Ein Bußgeld von 40 Euro oder mehr ist jedoch erst ab einer Überschreitung von mindestens 21 km/h fällig. Bei einer Überschreitung von weniger als 21 km/h kommt es lediglich zu einem Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro (und keinen Punkten), daher wird ein solcher Verstoß weder als A- noch als B-Verstoß gewertet und führt nicht zu Probezeitmaßnahmen. Ein solcher Verstoß wird auch bei einem späteren weiteren Verstoß nicht wieder herangezogen; er ist mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes erledigt.Glück gehabt
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Hab letztens meinen ersten punkt mit > 21 km/h bekommen (Innerorts) und es war das erste mal dass ich auch Angaben zur Person machen musste, da es sich an dieser Stelle nun um einen Strafbestand handelte. Alles drunter ist wie Mjoed schon sagte eine Anonymverfügung. Egal wer das Auto fährt, die Hauptsache ist, das Geld landet bei der Stadtkasse. Da geht es einzig und allein darum, dass der Fahrzeughalter dafür Sorge trägt, dass für die Ordnungswidrigkeit gelatzt wird. Während der Probezeit wirst du jedoch nicht erst nach dem zweiten Strafbestand zum Aufbauseminar gebeten, sondern direkt sobald du das erste mal mit 21 km/h und somit einem Punktelastigem Strafbestand geblitzt wirst. Das gilt in der Probezeit für alles, was dir einen Punkt verschaffen würde.