Beiträge von Mihawk

    Zitat

    Original von Murok
    inwiefern hat denn hit nen einfluss auf die höhe des Schadens ?


    Und wo ich grad dabei bin ... was genau macht crit am Schadensmodifikator ?


    Bei +100% critbonus in der destruskillung bekommt man grundschaden + critbonus * 2 , oder ? Und crit erhöht den Schaden nochmal , oder ?



    geskillter Crit war 100% mehr Schaden, d.h. Du machst Standart 3k Shadowbolts und wenn er crittet dann halt 6k Shadowbolts.



    Hit hat garkeinen Einfluss auf den Schaden... Es steht halt nur weniger "resistet" übern Mob. Ohne Hit kannst eigent. schon einpacken, da du sonst viel zu viel DPS verlierst.


    Merke: Hit erhöht deine Chance einen Mob zu treffen, nicht aber den Grundschaden deines castest.

    Zitat

    Original von Whiteyafekt
    saugut der typ hinterm baum das auto hätte ihn richtig geplättet weee :m


    lol^^
    Da wo der ganze Rauch ist, der Typ hat mehr luck gehabt ;P Das mit dem Baum war ja mehr oder weniger abzusehen, das der nicht getötet wird

    Zitat

    Original von Arda
    hm,das bartender3 icon ist net an der minimap anebracht....
    guck mal ob du alle addons reingeladen hast,das sieht bei dir nämlich für mich net so aus^^



    Bartender hat mit FuBar kein Icon mehr an der Minimap.


    Vorallem sind das die Standartbars, die Du vergessen hast auszublenden @ Suichir


    Jikiniki hat die Lösung dafür bereits gepostet



    pwned halt nur, dass T-Online die IP's nichtmehr solange speichert ;D


    Sie schreiben dich nach einem Monat an (30 Tage) dann kommt ne Mahnung nach 30 Tagen und dann ziehen sie evtl. noch vor Gericht. Dann muss der Richter aber erstmal zustimmen, dass die IP's gecheckt werden was wiederrum ne ganze Weile dauert. Da T-Online die IP's 80(?) Tage lang speichert bringt denen die IP's garnichts ;> und ganz ehrlich: ich denke nichtmal das nen Richter denen für 60€ die kompletten IP's des Betrogenen offen legt. Bei so einer Firma erst Recht nicht ;D

    Die angegebenen AGB zerpflückt dir jeder Anwalt und glaub mir, die Firma wird nicht vor Gericht ziehen. Sie werden damit drohen, sie wird evtl. anfangen Mailterror oder so etwas zu veranstalten. Aber in den meißten Fällen wird es einfach so hingenommen. Man kann einen Vertrag nicht mit einem "Handschlag" abschliessen. Wenn kein Bock hast zu zahlen, wayne? :D


    Es ist in der deutschen Verfassung geregelt, das solche Verträge nicht rechtens sind. (Siehe BlizzardAGB die dir auch jeder Anwalt auseinander fetzen kann, hat halt keinen Stand in Deutschland)




    e.)
    Mit Drücken des Buttons "Ja" bestätigt der Nutzer die Richtigkeit seiner Daten und insbesondere seiner Volljährigkeit. Der Vertrag kommt zustande durch Versand eine Bestätigungs-Email an diejenige eMail-Adresse, die vom Nutzer in der Eingabemaske angegeben wurde, abgeschickt wird. Diese E-Mail enthält neben den Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und weiteren wichtigen Informationen einen unikaten Verweis, der dem Nutzer den Zugang zu Lebenstest.de ermöglicht.


    Das alleine schon omg ;D

    Verbecherverein - denk dir nichts dabei ~~


    ZAHLUNGSERINNERUNG


    Sehr geehrte/r Herr/Frau EDIT

    leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE01-322737
    vom 12.03.2007 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie
    inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

    12 - Monatszugang Genealogie.de 60,00 Euro
    ---------------------------------------------------------------
    Zahlungsbetrag 60,00 Euro
    (Ohne Abzug sofort zahlbar)


    Zu Ihrer Information:
    Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die
    Bereitstellung der Online-Datenbank Genealogie.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot
    unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber
    bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu
    haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
    Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d
    Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und auf der Seite
    Genealogie.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort unter II.2. sowie II.7.
    wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich über die Entgeltlichkeit des
    Dienstleistungsvertrages informiert:


    "Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 60,00 Euro verpflichtet (Entgelt). Die
    Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
    Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB
    nach Vertragsschluss fällig."


    Hinweis:
    Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum
    Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten
    der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder
    Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer
    Disposition.


    Wir bitten Sie, den oben aufgeführten Betrag bis zum
    03.04.2007
    durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
    01-OTTMOM-322737-QXQDDX-5
    auszugleichen.


    Unsere Bankverbindung lautet:
    Inhaber: Genealogie Ltd.
    Kontonummer: 3066339
    Bank: Ethik Bank
    BLZ: 83094495
    IBAN: DE69 8309 4494 0003 0663 39
    BIC: GENODEF1ESN
    Verwendungszweck: 01-OTTMOM-322737-QXQDDX-5



    Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +49-180-3858-590-528 ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) zur Verfügung.


    Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Dritter Ihren Namen, Email-Adresse und/oder Anschrift missbraucht hat, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden dann selbstverständlich straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen weiterleiten.


    Im Anhang finden Sie die Zahlungsaufforderung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
    Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Zahlungsaufforderung anschauen zu können.
    Diesen können Sie hier downloaden:
    http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html



    Mit freundlichen Grüßen, Ihr Genealogie.de - Team

    *************************************************************

    Supportanfragen senden Sie bitte an [email protected]
    Telefonischen Support erhalten sie unter +49-180-3858-590-528*
    * = Montag - Samstag 9:00 bis 20:00 Uhr. ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz )

    *************************************************************


    [ Registered Office: Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom ]
    [ Hauptverwaltung: Registered in England and Wales, No. 05907691 -- Director: Marina Wagner ]




    Und um dich dazu zu zwingen alles zu scrollen:


    Mein Dad ist Anwalt und meinte dazu nur:
    Du hast keinen Vertrag unterschrieben und musst deshalb nichts bezahlen.
    Jeder kann deine E-Mail Adresse und deinen Namen dort eingeben. Also gibt es keinen rechtlich kräftigen Beweis dafür, dass du da was "gekauft" hast.


    Achja - meins ist von der:
    "Mit wem sind sie verwandt?"-Seite. Da wo Adolf und Einstein drauf sind :>

    Zitat

    Original von Riquelme
    lol? lies bitte ganze thread, nicht nur letzte Anwort.



    Done - and now? Sehe kein Wort von PvP bis auf in deinem Post. Der btw. nichtmal verständlich ist oO. Er fragt nur nach PvE-Raidskillung für Arms.


    Wenn Du mir evtl. das Zitat zeigst auf was sich dein (unverständlicher) Post bezieht mit dem ArenaPvP dann mal los! Er fragte ja nicht ob das 41er Talent für PvP gut ist und dann eine Antwort wie:


    "Guck mal die top arena Gruppe, keiner hat 41er talentbuild."


    Ich find es irgendwie Absurd ~~


    Naja HF noch.

    Zitat

    Original von Riquelme
    Für 41 talentpunkte ist es nicht gut, noch in pvp auch nicht.


    Guck mal die top arena Gruppe, keiner hat 41er talentbuild.



    Gut das er nach Raidskillung gefragt hat und nicht nach ArenaPvP-Skillung ~~


    1. 43/18


    2. 32/29


    Ersetze die Waffenspezialisierung durch das was Du hast.


    Grund für 41 Talent:


    Wut = Schaden, und 25% mehr Wut sind demnach n gutes Stück mehr Schaden.
    Ob diese Wut nun in Whirlwind oder Heroic Strike's musst selber gucken. Jenachdem wieviele Leute am Start sind.



    So würd ich skillen ~~