Hi,
suche eben help...es geht um folgendes, eig klar is und mir keine probleme bereitet ist -.>
Eintragungen können sein
* rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
* rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.
wie der ein oder andere wissen mag gibts es spate A und B im HR .......ich suche jetzt noch zu einer konstitutiven und einer deklaratorischen eintragung jeweils 1 total treffendes und einfach praktisches beispiel auf den punkt gebracht...ich kann mir nur grad selbst nach 2 stunden schreiben und zusammenfassen nix mehr ableiten,....
hilft mir wer auf die sprünge?