Kündigung Resturlaub?

  • Moin Leute werde Montag gekündidigt und habe noch 21 Tage Urlaub über ich wurde erst am 1 April eingestellt somit sind die 6 Monate probezeit auch schon rum was passiert mit dem Resturlaub ? Muss er mir den Komplett auszahlen oder nur einen Teil (Man bekomm ja pro Monat einen X Wert an Urlaub d.h. muss er mir nur die 7 Monate * X Auszahlen?)

  • Was ist denn das für ne Story , gibts neuerdings keine Kündigungsfristen oder
    was hast du ausgefressen , seit wann hast du die Kündigung bekommen.

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  • Der Teilurlaub nach §5 BUrlG findet meiner Meinung nach nur dann Anwendung, wenn die sechs-monatige Wartezeit noch nicht vorbei ist. Außer das Arbeitsverhältnis endet in der ersten Hälfte des Jahres, was aber hier ja nicht der Fall ist.


    So wie ich das sehe hast du also Anspruch auf den vollen Jahresurlaub!

    "Ja... weisst du... das ist vielleicht... deine Meinung, man..."

  • Die Frage ist eher, wie und seit wann wurde er gekündigt , was halt mal mehr
    oder weniger unterschlagen wird, da fristlose Kündigungen schnell mal ganz
    anderes zu behandeln sind. Bei ner normalen Kündigungsfrist hätte man
    ihn nämlich wahrscheinlich eher bis zum Ende der Kündigungsfrist auf Urlaub
    gesetzt als ihn weiterzubeschäftigen und dann für die Urlaubstage auszubezahlen.

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  • Warum sollte die Kündigung nicht rechtens gewesen sein? Erstens hat er davon nichts geschrieben, und zweitens beträgt die Frist für eine ordentliche Kündigung auch nur 4 Wochen...


    Ansonsten müsste man prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war, ob die Form der Kündigung in Ordnung war, etc......

    "Ja... weisst du... das ist vielleicht... deine Meinung, man..."

  • Zitat

    Die Frage: Muss man bei fristloser Kündigung wegen Diebstahl (beweisbar) den Resturlaub noch bezahlen? Falls Kunden fragen, warum diese Person nicht mehr hier arbeitet, was darf ich antworten?
    Urlaubsansprüche nach der Kündigung auszahlen


    Die Antwort: Ja, auch wenn Sie es als Arbeitgeberin nicht gerne hören: die Urlaubsansprüche müssen ausbezahlt oder mit Forderungen des Arbeitgebers verrechnet werden. Der Anspruch ist ja unabhängig von den Kündigungsgründen entstanden. Den Kunden gegenüber können Sie argumentieren, dass Sie sich leider von Frau X. trennen mussten, da es unterschiedliche Auffassungen über den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf gab. Dass diese unterschiedlichen Auffassungen das Thema Ehrlichkeit betreffen, sollten Sie allerdings nicht weiter erzählen.


    d.h auch fristlos wird Urlaub ausbezahlt, so kann man sich irren

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